Laut dem aktuellen Bericht der EU-Kommission über die Badegewässer 2018 liegen Österreichs Gewässer auf Platz drei im internationalen Ranking. Im Vergleich zu letztem Jahr hat sich Österreich zwei Plätze – also von Platz fünf auf den dritten Stockerlplatz – verbessert. Nur Malta und Zypern liegen noch vor Österreich.
99,2 Prozent mit ausgezeichneter oder guter Wasserqualität
99,2 Prozent der insgesamt 263 untersuchten heimischen Badestellen wurden als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Dabei hatten 97,3 Prozent eine ausgezeichnete Badewasserqualität und 1,9 Prozent wurden in die Kategorie „gut“ eingeordnet. Nur bei einem Gewässer war die Badegewässerqualität „mangelhaft“. Der Bericht der EU-Kommission zur vergangenen Badesaison 2018 bescheinigt somit erneut eine ausgezeichnete Badewasserqualität der österreichischen Badestellen.
Eine einzige von 263 Badestellen mangelhaft
Die einzige Badegewässerstelle, die als „mangelhaft“ ausgewiesen wurde, liegt an einem Rückhaltebecken an der Palten, einem Fluss in der Steiermark. Äußerst erfreulich ist die Tatsache, dass sich beim Neusiedlersee bei Podersdorf und beim Zicksee bei St. Andrä, die beide 2013 als „mangelhaft“ eingestuft wurden, nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen eine „ausgezeichnete“ Wasserqualität nachhaltig seit 2015 etabliert hat.
Vergleich von 30 europäischen Ländern
Auf Grund des sehr hohen Anteils von als „ausgezeichnet“ ausgewiesenen Stellen (97,3 Prozent) liegt Österreich mit seiner hervorragenden Badewasserqualität im Ranking von insgesamt 30 erfassten Ländern auf Platz 3. Im Vorjahr lag Österreich auf dem 5. Platz. Neben den 28 EU-Mitgliedsstaaten wurde auch die Badewasserqualität der Schweiz und von Albanien nach denselben Qualitätsanforderungen bewertet. Insgesamt wurden 22.131 Stellen in diesen 30 Ländern untersucht. Spitzenreiter sind Zypern und Malta.
Die Rechtsbasis für die europaweiten Erhebungen, die jährlich im Frühsommer durch die EU-Kommission veröffentlicht werden, bildet die Richtlinie 2006/7/EG über die „Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung“.